Mieten

Gut zu wissen

Die Pflegekassen können einen Umzugskostenzuschuss von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person gewähren.

Dieser Zuschuss ist für die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gedacht, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Voraussetzungen sind, dass der Umzug die Selbstständigkeit fördert und ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

Wichtig: Vor dem Umzug müssen Sie vorab Kostenvoranschläge bei der Pflegekasse einreichen und die Bewilligung abwarten.

Hier finden Sie alles, was Sie zum mieten einer Wohnung benötigen.

Bewerbungsunterlagen „Service Wohnen Nassau“

Wenn Sie sich um eine Wohnung bewerben möchten, haben Sie hier die Gelegenheit.
Nutzen Sie dazu die PDF hinter diesem Link. Füllen Sie die Unterlagen bitte komplett aus und senden diese unterzeichnet an uns zurück, entweder per Email an a.becker@sdf-ems.de oder
per Post.